Pflegedienste 
     Heime

Logo
Betreuer:innen beauftragen und kontrollieren die Versorgung der betroffenen Person - in Abstimmung mit dieser und ihren Wünschen entsprechend - durch ambulante Pflegedienste bzw. in einem Heim oder ähnlichen Einrichtung, sofern dies zum Aufgabenkreis der Betreuung gehört und von dem/der Klient:in nicht selbst durchgeführt werden kann.
Pflegedienste bzw. Heimpersonal bemerken durch die enge Arbeit mit dem betroffenen Menschen zuerst gesundheitliche oder sonstige Probleme. Ihre offene Zusammenarbeit mit der rechtlichen Betreuung ist daher sehr wichtig, damit ggf. notwendige Schritte veranlasst werden können. Unverzügliche Mitteilungen an die rechtliche Betreuung sind nötig, falls die betroffene Person in ein Krankenhaus verlegt werden musste.
Sofern der Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ eingerichtet ist, kümmert sich die rechtliche Betreuung um die Begleichung der anfallenden Kosten und stellt mit dem Aufgabenbereich "Behördliche Angelegenheiten" die erforderlichen sozialrechtlichen Anträge.
Wie schon im allgemeinen Teil erwähnt, sind rechtliche Betreuer:innen keinesfalls für Fahr-, Begleit- und Transportdienste zuständig, wie dies leider immer wieder vom Pflegepersonal angenommen wird.
 · © · Impressum/Datenschutz