|
|||
Nachdem
während der Flüchtlingswelle des Jahres 2015
großer Bedarf an Vormünder:innen für
unbegleitete minderjährige Asylsuchende bestand, wurden von
hier aus einige Vormundschaften übernommen. Dies brachte eine
umfangreiche Auseinandersetzung u.a. mit dem Ausländer- und
Asylrecht mit sich. Diese Verfahren sind mittlerweile nach Eintritt der
Volljährigkeit der jungen Menschen aufgehoben worden. Im
Rahmen meiner Kapazitäten können auf
Anfrage neue Vormundschaften übernommen werden.
|
Startseite Tätigkeit Qualifikation Rechtliche Betreuung (§§ 1814 ff BGB) Vormundschaft Weitere Informationen Kontakt |
||
· ©
· Impressum/Datenschutz |