Vormundschaft
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Nachdem während der Flüchtlingswelle des Jahres 2015 großer Bedarf an Vormünder:innen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende bestand, wurden von hier aus einige Vormundschaften übernommen. Dies brachte eine umfangreiche Auseinandersetzung u.a. mit dem Ausländer- und Asylrecht mit sich. Diese Verfahren sind mittlerweile nach Eintritt der Volljährigkeit der jungen Menschen aufgehoben worden. Im Rahmen meiner Kapazitäten können auf Anfrage neue Vormundschaften übernommen werden.

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