„Manager für    
   den Notfall“

Logo
So überschrieben die „Nürnberger Nachrichten“ einst einen Artikel über rechtliche Betreuer:innen. Eine der wenigen positiven Berichterstattungen über ein immer noch weitgehend unbekanntes und manchmal leider auch verrufenes Tätigkeitsbild. Denn wie viele andere Themen rund um Krankheit, eigene Hilflosigkeit und Vorsorge wird auch das Thema rechtliche Betreuung gerne verdrängt.
Auch heute noch, über 30 Jahre nach seiner Einführung, ist das Institut der rechtlichen Betreuung vielen Menschen unbekannt und kann – leider – immer noch am schnellsten mit dem Verweis auf das frühere Vormundschaftsrecht erklärt werden. Hierzu trägt sicherlich die unspezifische Bezeichnung „Betreuung“ bei, die ja noch in vielen anderen Zusammenhängen auftaucht.
Dabei kann durch Krankheit oder Unfall jeder Mensch in die Lage kommen, eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können und auf die Hilfe einer rechtlichen Betreuung angewiesen zu sein. Existiert keine Vorsorgevollmacht und ist im Umfeld der betroffenen Person niemand in der Lage, die rechtliche Betreuung zu übernehmen, wird ein/e Berufsbetreuer:in bestellt.

Auf den folgenden Seiten stelle ich meine Tätigkeit vor und erläutere grundlegende Zusammenhänge. Ziel ist dabei ein leicht lesbarer Überblick über die wichtigsten Fragen, wie sie mir in der täglichen Praxis von den betroffenen Personen und deren Umfeld gestellt werden. Auf detaillierte Gesetzes- und Urteilsangaben wurde für eine bessere Übersichtlichkeit verzichtet. Für ausführliche Informationen verweise ich auf die Fachliteratur oder die angegebenen Links . Anregungen und Korrekturen sind jederzeit .
Soweit sich nicht geschlechtsneutrale Formulierungen anbieten, verwende ich im Bemühen, alle Geschlechter zu einzuschließen, in der Regel den sog. "Gender-Doppelpunkt". Diese Schreibweise bietet den Vorteil der weitgehenden Barrierefreiheit, weil sie durch Vorleseprogramme flüssig interpretiert werden kann.
Sie können natürlich, wie im Internet üblich, über die Verweise im Text oder das Inhaltsverzeichnis in der rechten Spalte direkt zu einem Kapitel springen. Wenn Sie jedoch einen Blick auf alle Seiten werfen wollen, benutzen Sie einfach den Verweis „nächstes Kapitel“ unten rechts.
 · © · Impressum/Datenschutz