Berufsbetreuung

Logo
Die rechtliche Betreuung ist vom Gesetzgeber als Ehrenamt vorgesehen, und etwa zwei Drittel aller Betreuungen werden von ehrenamtlichen Betreuer:innen, zumeist Familienangehörigen, übernommen. In einigen Fällen – durch die demographische Entwicklung zunehmend – gibt es jedoch keine oder keine geeigneten Personen im Umfeld der zu betreuenden Person, die die Betreuung übernehmen können. In anderen Fällen wird die Übernahme der Betreuung von Angehörigen abgelehnt. In solchen Fällen werden „Berufsbetreuer:innen“ bestellt, die rechtliche Betreuungen im Voll- oder Nebenerwerb übernehmen.
Nachdem vom Gesetzgeber gut 30 Jahre lang keine bestimmte Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung verlangt wurde, müssen sich beruflich tätige Betreuer:innen ab 2023 registrieren und, sofern sie nicht schon vor 2020 tätig waren, ihre Qualifikation durch einen Sachkundenachweis nachweisen. Bis 2022 wurden durch Gerichte bzw. Betreuungsstellen häufig Angehörige sozialer, juristischer oder kaufmännischer Berufe bestellt, die sich in der Regel durch Fortbildungen das erforderliche Wissen angeeignet haben und langjährig als zuverlässige Berufsbetreuer:innen bekannt waren.
Wahrscheinlich wird ein/e zunächst fremde/r berufliche/r Betreuer:in nicht die gleiche Anteilnahme aufbringen können, wie sie eine langjährig vertraute Person dem betroffenen Menschen entgegenbringen kann. Auch muss zu Beginn einer neuen Betreuung erst einmal die Situation, die Wünsche und die Eigenarten der betroffenen Person ermittelt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden können. Oder aber dringende Entscheidungen müssen im Akutfall vielleicht getroffen werden, bevor ein umfassender Überblick über die Situation besteht und alle Alternativen geprüft werden konnten. Hier ist die berufliche Betreuung auf die Hilfe der betroffenen Person und ihres gesamten Umfeldes angewiesen.
Andererseits sind berufliche Betreuer:innen damit vertraut, fremden Menschen in Krisensituationen zur Seite zu stehen. Sie kennen die Möglichkeiten und wissen, was notfalls veranlasst werden muss, um die Situation mit und für einer betroffenen Person so gut wie möglich zu gestalten. Angehörige sind in solchen Akutsituationen häufig damit überfordert, mit der neuen Situation umzugehen und für den betroffenen Menschen zu entscheiden. Die emotionale Bindung kann solche Situationen zusätzlich erschweren, wenn es z.B. darum geht, plötzlich Entscheidungen für die eigenen Eltern zu treffen, während man selbst den Schock eines Schlaganfalles noch nicht verarbeitet hat.
 · © · Impressum/Datenschutz