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Der/die
familienfremde
(Berufs-)Betreuer:in ist auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit der Familie und den Angehörigen des
betroffenen Menschen
angewiesen. Sie bzw. er benötigt vor allem zu Beginn der
Betreuung
Informationen und Einschätzungen über die Situation
der betroffenen Person und deren Entwicklung, über ihre
Wünsche, Vorlieben und
Eigenarten.
Einerseits wird die rechtliche Betreuung die Verpflichtungen, die die betroffene Person im Familienkreis getroffen hat – soweit möglich – fortführen, andererseits müssen ihre Interessen auch gegenüber den Angehörigen vertreten werden. Oftmals wird es nötig sein, bisher gemeinschaftlich – ohne genaue Aufteilung – geregelte finanzielle Angelegenheiten zu entflechten, um einerseits die Kostenaufteilung prüfen und insbesondere in sozialrechtlichen Belangen belegen zu können und andererseits den Nachweispflichten gegenüber dem Betreuungsgericht nachzukommen. Diese Entflechtung wird von den Betroffenen und den Angehörigen oft als unnötige Einmischung empfunden, dient aber letztlich den Interessen der betroffenen Person und dem Schutz ihrer Vermögenswerte und Ansprüche. Soweit möglich und nicht den Wünschen des betroffenen Menschen widersprechend, wird der/die Betreuer:in die Angehörigen über seine Situation auf dem Laufenden halten und sie in schwerwiegende Entscheidungen nach Möglichkeit einbinden. Andererseits sind natürlich die Erfordernisse des Datenschutzes zu waren, so dass manche Informationen nicht herausgegeben werden können. |
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